Ergänzende Angaben nach dem Telemediengesetz
Verliehen wurde/n die Berufsbezeichnung/en in:
Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Aufsichtsbehörden:
Landesprüfungsamt Hamburg
Berufsrechtliche Regelungen:
- Heilpraktikergesetz
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/
PDF-Datei: heilpraktikergesetz.pdf - Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv_1/
PDF-Datei: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilprgdv_1/gesamt.pdf - Berufsordnung für Heilpraktiker
PDF-Datei: berufsordnung_fuer_heilpraktiker.pdf
weitere Quellen:
Link: http://www.heilpraktiker.org/die-berufsordnung-fuer-heilpraktiker
Hinweis zur Berufsordnung für Heilpraktiker:
Die Heilpraktikerschaft besitzt seit 1945 kein rechtlich verbindliches Standesrecht mehr. Im Jahre 1992 wurde die ursprünglich verbindliche Berufsordnung mit entsprechenden Änderungen von den sechs großen Heilpraktikerverbänden als Satzungsrecht mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Da jedoch die BOH nicht einheitlich für alle Heilpraktiker gilt, besitzt sie auch keine rechtliche Bindungswirkung.